Wahlpflichtunterricht am FEG
Was ist das Wahlpflichtfach ?
In den Klassenstufen 8 und 9 ist in der Stundentafel der Besuch von zusätzlichem Unterricht in Form eines Wahlpflichtfaches vorgesehen.
Pflicht bedeutet, dass zusätzlicher Unterricht besucht werden muss, Wahl heißt, dass das Fach im Rahmen des jeweiligen schulischen Angebots gewählt werden kann. |
Das Angebot in den Schuljahren 2025/26 sowie 2026/27
Es gibt dabei zwei Fächergruppen, aus denen gewählt werden kann:
- Fremdsprachen: Jedes Gymnasium muss in beiden Klassenstufen die Möglichkeit anbieten, eine dritte Fremdsprache zu erlernen. Wer eine Sprache wählt, muss eine neue, bisher nicht unterrichtete Sprache wählen und ist verpflichtet, diese sowohl in Klasse 8 als auch in Klasse 9 zu belegen. Diese dritte Fremdsprache wird in beiden Jahrgangsstufen dreistündig unterrichtet.
- andere Fächer: Die Schule entscheidet über das Angebot an Wahlpflichtkursen. Der Wahlpflichtunterricht erweitert und vertieft den Pflichtunterricht und kann - mit Ausnahme der Fremdsprachen - fachübergreifend unterrichtet werden. Er beträgt in beiden Jahrgangsstufen zwei Stunden pro Woche. Der zusätzliche Wahlpflichtunterricht ist keine Nachhilfe, es werden dort eigenständige Themen nach verbindlichem Rahmenplan unterrichtet!
Die Wahlmöglichkeiten:
An unserer Schule kann gewählt werden:
oder
oder oder oder |
Bei den einjährigen Projekten ist es möglich, für jede Jahrgangsstufe ein anderes Projekt zu wählen oder in beiden Jahren das gleiche Projekt zu besuchen.
Dieses Angebot richtet sich nach dem Wahlverhalten der Schüler bzw. Eltern und berücksichtigt die pädagogischen und organisatorischen Vorgaben der Schule.
Fächer, die von weniger als 15 Schüler*innen gewählt werden, fallen in der Regel aus dem Angebot heraus; die Schüler*innen müssen dann aus dem verbleibenden Angebot wählen!
Insoweit besteht also kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am gewählten Fach! Auf dem Wahlzettel ist eine Zweitwahl vorgesehen, bitte nutzten Sie diese Option und denken Sie mit Ihrem Kind über eine gute Zweitwahl nach.
Am 21.03.2025 findet in der 1. und 2. Stunde eine Informationsveranstaltung für alle Schüler*innen der 7. Klassen (außer 7c) statt, bei der die einzelnen Projekte vorgestellt werden.
Die Bögen zur Wahl des Wahlpflichtfaches sind bis zum 09.04.2025 bei der Klassenleitung abzugeben. |
Benotung und Versetzung
Die Noten im Wahlpflichtunterricht sind versetzungsrelevant. In den Wahlpflichtfächern werden Klassenarbeiten oder Projektarbeiten geschrieben. Sie dürfen 45 - 90 Minuten dauern. „Sämtliche schriftliche Leistungen“ (Sek I-VO; §19) gehen „etwa zur Hälfte in die Zeugnisnote ein“. Zu den schriftlichen Leistungen zählen Klassenarbeiten, die schriftlichen Anteile der Projektarbeiten und schriftliche Kurzkontrollen.
Wechsel des Wahlpflichtfaches
Die Wahl des Wahlpflichtfaches „3. Fremdsprache“ gilt in der Regel[1] für zwei Jahre (Klassenstufen 8 u. 9); auch beim Projekt „Kultur“ legt man sich für 2 Jahre fest. Die übrigen Fächer werden jeweils für ein Schuljahr gewählt. In begründeten Ausnahmefällen und nur auf schriftlichen Antrag der Sorgeberechtigten an die Schulleitung ist ein Wechsel des Wahlpflichtfaches während oder am Ende des jeweiligen 1. Schulhalbjahres möglich. [§11; Sek I Ordnung]).
[1] Bei schlechteren als ausreichenden Leistungen oder auf Beschluss der Klassenkonferenz aus sonstigen, besonderen Gründen kann am Ende der Klassenstufe 8 die Fremdsprache zugunsten eines anderen angebotenen Faches abgewählt werden.