Coronabedingte Veränderungen und Ergänzungen zum Sportunterricht am FEG (Stand 12/2021) :
Folgende Grundkurse werden aktuell angeboten:
Basketball, Fußball, Handball, Volleyball, Tennis, Badminton, Klettern, Leichtathletik, Tanz-Gymnastik, Radfahren, Fitness.
Die aktuelle Corona-Pandemie hat leider nach wie vor Einfluss auf den Sportunterricht am Friedrich-Engels-Gymnasium. Folgende Besonderheiten gelten für die Sekundarstufe II:
Sofern der Sportunterricht nur eingeschränkt stattfinden kann, gilt Folgendes:
Für den Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe ist als Untergrenze für die Bewertbarkeit der erbrachten Leistungen eine Kombination aus 12-Minuten-Lauf und schriftlicher Leistungsüberprüfung definiert. Liegen weitere Leistungen vor, sind auch diese für die Bildung der Note zu berücksichtigen. (vergl. Handlungsrahmen für das Schuljahr 2021/22).
Der Sportunterricht kann grundsätzlich unter Beachtung des Infektionsschutzes und des Stufenplanes durchgeführt werden und sollte möglichst im Freien stattfinden. Auch der Sportunterricht in der Halle ist grundsätzlich möglich, das Tragen einer Maske im praktischen Sportunterricht ist nicht notwendig (vergl. Handlungsrahmen für das Schuljahr 2021/22) Die Schüler*innen beachten vor und nach dem Unterricht die Handhygiene, indem sie ihre Hände sorgfältig waschen oder desinfizieren. Mit dieser Maßnahme können die Sportgeräte von allen Schüle*innen gemeinsam genutzt werden und es ist nicht zwingend erforderlich die Sportgeräte zu desinfizieren (vgl. Musterhygieneplan der Senatsschulverwaltung, Fachbrief Sport 12). Die FEG-Sporthalle und der Sportplatz können von verschiedenen Klassen genutzt werden, hierbei ist darauf zu achten, dass die Klassen/Gruppen deutlich räumlich getrennt bleiben (Trennvorhang). Die Sporthalle und die Umkleideräume sind stets ausreichend zu lüften, hier ist den Anweisungen der Sportlehre*innen zu folgen, eine Stoß- oder Querlüftung ist nach jeder Unterrichtseinheit für die Dauer von 10 Minuten vorzunehmen. Beim Aufenthalt in den Kabinen und Sanitäranlagen (Händewaschen) gilt es nach Möglichkeit den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Aufenthaltsbereiche sind zügig zu verlassen. Bei der Wahl der Inhalte, der Übungs- und Organisationsformen in den einzelnen Sportarten ist den aktuellen, pandemiebedingten eingeschränkten Vorgaben der Sportlehrer*innen stets Folge zu leisten (Abstandsgebot, Materialnutzung, Hygienemaßnahmen). Die aktuellen Maßnahmen werden im Bezug auf die aktuellen Entwicklungen regelmäßig hinterfragt und gegebenenfalls angepasst.
Eine Befreiung vom Sportunterricht muss von den Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt werden und ein ärztliches Attest ist beizufügen.
12/21 Dre