Coronabedingte Veränderungen und Ergänzungen für den Sportunterricht am FEG (Stand 8/2020)
Der Sportunterricht in der Sekundarstufe I kann unter Beachtung des Infektionsschutzes und des Stufenplanes durchgeführt werden und sollte in Abhängigkeit vom Wetter stets im Freien stattfinden. Die SchülerInnen sind verpflichtet vor und nach dem Unterricht die Handhygiene zu beachten, d.h. sorgfältiges Waschen oder Desinfizieren der Hände. Mit dieser Maßnahme können die Sportgeräte von allen Schüle*Innen gemeinsam genutzt werden und es ist nicht zwingend erforderlich die Sportgeräte zu desinfizieren (vgl. Musterhygieneplan der Senatsschulverwaltung, Fachbrief Sport 12). Die FEG-Sporthalle und der Sportplatz können von verschiedenen Klassen genutzt werden, hierbei ist darauf zu achten, dass die Klassen/Gruppen deutlich räumlich getrennt bleiben (Trennvorhang). Die Sporthalle und die Umkleideräume sind stets ausreichend zu lüften, hier ist den Anweisungen der Sportlehre*innen zu folgen, eine Stoß- oder Querlüftung ist nach jeder Unterrichtseinheit für die Dauer von 10 Minuten vorzunehmen. Beim Aufenthalt in den Kabinen und Duschen (Händewaschen) gilt es nach Möglichkeit den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, hierbei ist eine Rudelbildung zu vermeiden, die Aufenthaltsbereiche sind zügig zu verlassen. Das FEG wird weitere Umkleidemöglichkeiten im Sportanbau zur Verfügung stellen. Die Umkleideräume, Sanitärbereiche (WC, Dusche) und die Sporthalle werden an jedem Unterrichtstag gereinigt. Es ist den Schüler*nnen gestattet am Tag ihres Sportunterrichts bereits mit Sportkleidung zum Unterricht zu erscheinen, um eine räumliche Enge zu reduzieren. Bei der Wahl der Inhalte, der Übungs- und Organisationsformen in den einzelnen Sportarten ist den aktuellen, pandemiebedingten eingeschränkten Vorgaben der Sportlehrer*innen stets Folge zu leisten (Abstandsgebot, Materialnutzung, Hygienemaßnahmen).
Eine Befreiung vom Sportunterricht muss von den Erziehungsberechtigten über den üblichen Weg (an den Sportlehrer*in) schriftlich beantragt werden und ein ärztliches Attest ist beizufügen. Sollte es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen während des Schulbesuches bzw. (Sport-)Unterrichts kommen oder sollten coronabedingte Krankheitsfälle/Risikogruppen vorliegen, so ist unverzüglich der/die Sportlehrer*in zu informieren und das Schulgebäude zu verlassen sowie sich in die häusliche Quarantäne zu begeben. Bezüglich der Leistungskontrollen und der Notenvergabe besteht bei eingeschränktem oder einzustellendem Sportunterricht die Möglichkeit der Ersatzleistungen in schriftlicher (z.B. Teilen von Projektarbeiten), mündlicher (z.B. Beiträge zu einer Videokonferenz, Kurzkontrollen über Videotelefonie) und sonstiger Form (z.B. Hausaufgaben, praktische Teile von Projektarbeiten oder praktische Kurzkontrollen auch als Videodokumentation) über den Lernraum Berlin.
(wed)